Der Austritt aus dem Verein erfolgt nur durch schriftliche Mitteilung zum Quartalsende an den Vorstand.
In jedem Fall ist der Beitrag für das laufende Vierteljahr (Kalenderjahr) in voller Höhe zu entrichten (§9 VS).
Bei erfolgter Abforderung bis zum 31.12. des laufenden Jahres wird der überbezahlte Betrag umgehend zurückerstattet.